Autoapotheke

Autoapotheke – Inhalt bei 80 Prozent unbrauchbar

Wenn es darauf ankommt, richtig Erste Hilfe zu leisten, muss die Autoapotheke nicht nur griffbereit, sondern voll gebrauchsfähig sein. Bedenklich ist, dass sich kaum jemand der Wichtigkeit des Kfz-Verbandkastens bewusst ist. Viele Autofahrer wissen oft gar nicht, wo sich die Autoapotheke im Fahrzeug befindet und haben sie auch schon jahrelang keines Blickes gewürdigt. Daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass bei einer Überprüfung von Autoapotheken durch ein ARBÖ-Test-Team 80 Prozent der Autoapotheken als unbrauchbar eingestuft wurden.

Das Verbandsmaterial ist vielfach abgelaufen, wesentliche Schutzausstattungen, wie zum Beispiel Handschuhe oder Beatmungshilfen, fehlen, die Schere ist mitunter verrostet und entnommene Bestandteile sind einfach nicht mehr ersetzt worden. Da der Inhalt der Autoapotheke großen Temperaturschwankungen ausgesetzt ist, - besonders Pflaster, Klebeverbände und Schutzhandschuhe leiden sehr stark darunter - ist deren Haltbarkeit stark begrenzt.

Inhalt und Ablaufdatum beachten

Das Kraftfahrgesetz schreibt das Mitführen einer Autoapotheke sowie Mindeststandards für das Verbandmaterial vor. Dieses muss zur Wundversorgung geeignet, in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt sein. Daraus ergibt sich, dass alle Verbandmaterialien, die ein Ablaufdatum haben, nicht abgelaufen sein dürfen. Bei Polizeikontrollen wird das auch genau kontrolliert und ein Verstoß dagegen wird mit einer Strafe geahndet. Eine gute Richtlinie für den sinnvollen und praxistauglichen Inhalt der Autoapotheke geben die ÖNORM V 5101 und die DIN 13164 vor.

Als Faustregel für eine Überprüfung gilt: mindestens ein Mal im Jahr eine routinemäßige Kontrolle der Autoapotheke und nach spätestens sechs Jahren den Inhalt austauschen. Dazu gibt es fertige Austausch-Sets in der Apotheke. So kann sichergestellt werden, dass man im Fall des Falles die richtige Ausrüstung für lebensrettende Sofortmaßnahmen zur Verfügung hat.