Teilbarkeit von Tabletten

Das Teilen von Tabletten ist gängige Praxis. Sie wird von Ärzten für flexiblere Dosierungen genutzt, zum Beispiel wenn bei Medikamenten die Dosis langsam gesteigert oder reduziert muss werden. Bei Patienten, denen das Schlucken von Tabletten Probleme bereitet, kann damit eine erleichterte Einnahme erreicht werden. Oft werden Tabletten aber auch nur aus wirtschaftlichen Gründen geteilt.

Ob sich eine Tablette zum Teilen eignet und wie dies zu erfolgen hat, hängt im Wesentlichen von den Eigenschaften des Wirkstoffes, der Herstellung, der Größe und der Form der Tablette und der Beschaffenheit der Bruchkerbe ab. Selbst eine vorhandene Bruchrille ist noch kein eindeutiger Hinweis auf ihre Teilbarkeit. Sie kann auch nur zum Teilen für ein erleichtertes Schlucken und nicht zum Aufteilen in gleiche Dosen dienen, oder es kann sich um eine sogenannte Schmuckkerbe handeln, die lediglich der Optik dient.

Überzogene Tabletten, sogenannte Dragees, Film- und Retard-Tabletten dürfen bis auf wenige Ausnahmen nicht geteilt werden, denn dieser Überzug erfüllt je nach Medikament verschiedene Aufgaben:

  • Schutz des Arzneistoffes vor Luftsauerstoff, Feuchtigkeit oder Licht
  • Einschließen von Wirkstoffen mit unangenehmen Geschmack oder Geruch
  • Modifizierung der Wirkstofffreisetzung – dazu gehören magensaftresistente Filmtabletten, deren spezieller Überzug verhindert, dass säureempfindliche Wirkstoffe im Magen zerstört und somit unwirksam werden.

Bei Retard-Tabletten bewirkt der Überzug, dass der Wirkstoff fein dosiert über einen längeren Zeitraum freigesetzt wird. Das Zerteilen dieser Tablette würde den Film zerstören, der Wirkstoff würde in kurzer Zeit freigesetzt werden und zu einer Überdosierung führen.

Tabletten ohne Bruchkerbe und Kapseln dürfen nicht geteilt werden.

Falsch geteilte Tabletten können zu gefährlichen Über- oder Unterdosierungen mit gesundheitlichen Risiken für den Patienten führen.

Bei Unklarheiten fragen Sie bitte immer nach – wir helfen Ihnen gerne.